In unseren kostenlosen Infotelefonaten erhalten wir nicht selten etwas schräge Aussagen, wieso sich der Unternehmer bei uns meldet.
Einige habe ich zur Auswahl mal hier eingestellt:
In unseren kostenlosen Infotelefonaten erhalten wir nicht selten etwas schräge Aussagen, wieso sich der Unternehmer bei uns meldet.
Einige habe ich zur Auswahl mal hier eingestellt:
Frauen sind in zentralen und öffentlichkeitswirksamen Funktionen, z. B. in Führungspositionen, als Leistungsträgerinnen oder mit fachlicher Expertise, immer noch unterrepräsentiert.
Um das Potenzial exzellenter Frauen für die Innovationskultur Deutschlands besser zu verstehen und zu erschließen, müssen Frauen mit ihren wissenschaftlichen Leistungen,
innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer und präsenter sein und von allen Teilen der Gesellschaft als Leistungs- und Potenzialträgerinnen wahrgenommen werden.
Denn nur wenn Frauen als Vorreiterinnen von relevanten Entwicklungen sichtbar sind, können sie als Rollenvorbilder und Impulsgeberinnen wirken.
Zuwendungszweck und Förderziel:
Mit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags am 22. Januar 2019 haben Deutschland und Frankreich eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und des digitalen Wandels beschlossen, insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI).
Beide Länder stehen vor der Herausforderung, Ergebnisse der KI-Grundlagenforschung schneller und in stärkerem Umfang in Anwendungsfelder zu transferieren, um einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert zu realisieren.
Kooperation ist ein Schlüsselelement, um die Sichtbarkeit der KI-Akteure im Hinblick auf die in beiden Ländern etablierten nationalen KI-Strategien zu erhöhen.
In der Gemeinsamen Absichtserklärung des Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation der Französischen Republik und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerk für KI vom 16. Oktober 2019 haben beide Seiten ihren Willen bekräftigt, die Entwicklung eines europäischen Ansatzes für KI zu verfolgen und ein gemeinsames KI-Ökosystem zu schaffen. Gemeinsam sollen Anstrengungen auf der Grundlage nationaler Strategien gebündelt werden, um ein entsprechendes Ökosystem für neue Kooperationsprojekte in Forschung und Industrie zu schaffen. Das so entstehende Netzwerk soll zu einem besseren gemeinsamen Verständnis des Bedarfs auf dem Gebiet der KI führen.
Daher werden mit dieser bilateralen Fördermaßnahme qualitativ hochwertige KI-Forschungskooperationen zwischen Frankreich und Deutschland finanziert (Zuwendungszweck). Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025. Die Projektergebnisse sollen zur Methodenentwicklung in aktuellen Forschungsfeldern der KI beitragen, Anwendungsfelder von KI erschließen sowie die Nutzbarkeit von KI in Spitzentechnologien verbessern. Des Weiteren soll ein vertiefter Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft erreicht und so eine verbesserte Entwicklung innovativer Technologien in Deutschland und Europa ermöglicht werden, von der insbesondere KMU profitieren. Die Ergebnisse der Förderung sollen sich in neuen, nachhaltigen wissenschaftlichen und technologischen Kooperationsbeziehungen und erhöhter Methodenkompetenz auf dem Gebiet der KI in der industriellen Praxis niederschlagen. Die Forschungsprojekte sollten dazu beitragen, kooperative Forschungsstrukturen als Nukleus einer europäischen KI-Forschung aufzubauen oder prototypische KI-Systeme zur späteren Verwendung in Produkten und Dienstleistungen zu entwickeln.
Rechtsgrundlagen:
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen.
Das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Innovations-Förderung für Unternehmen und Organisationen, die Forschung und Entwicklung betreiben.
Für dieses neue Gesetz verglich der Gesetzgeber die Wirksamkeit von steuerlichen Förderinstrumenten zur Stärkung von Forschungsaktivitäten. Frankreich, die Niederlande und andere, außereuropäische Länder profitieren durch solche Steuerermäßigungen schon seit Jahrzehnten.
Die Forschungszulage soll auch deinem Unternehmen in Deutschland die Finanzierung von Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimenteller Entwicklung erleichtern!
Eine Steuererstattung von bis zu einer Million Euro pro Jahr für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist möglich und wird vom Finanzamt unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.
In der Grafik links siehst du einige Eckpunkte.
Wie kannst du diese Zulage erhalten?
1) Dein Unternehmen ist berechtigt, einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, wenn ihr forscht - leitet sich ja bereits vom Namen ab
2) Die Antragstellung läuft zweistufig. Im ersten benötigtst du eine formelle Genehmigung der extra geschaffenen Bescheinigungsstelle.
3) Reichst du diese Genehmigung/Bescheinigung mit deiner Jahressteuermeldung beim Finanzamt ein.