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Gleichstellung von Frauen und wie diese gefördert werden

Nov 19, 2020 12:13:30 PM / by Anne Stapelfeldt

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Frauen sind in zentralen und öffentlichkeitswirksamen Funktionen, z. B. in Führungspositionen, als Leistungsträgerinnen oder mit fachlicher Expertise, immer noch unterrepräsentiert.
Um das Potenzial exzellenter Frauen für die Innovationskultur Deutschlands besser zu verstehen und zu erschließen, müssen Frauen mit ihren wissenschaftlichen Leistungen,
innovativen Ideen und Errungenschaften sichtbarer und präsenter sein und von allen Teilen der Gesellschaft als Leistungs- und Potenzialträgerinnen wahrgenommen werden.
Denn nur wenn Frauen als Vorreiterinnen von relevanten Entwicklungen sichtbar sind, können sie als Rollenvorbilder und Impulsgeberinnen wirken.

Förderfähig sind z. B.:

  • Maßnahmen mit Modellcharakter zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft, Forschung/Entwicklung und Innovation
  • Projekte, die Strukturbedingungen und Mechanismen untersuchen, die die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen in verschiedenen Disziplinen und
    Forschungsbereichen verhindern bzw. gewährleisten
    (inklusive der Entwicklung von geeigneten Organisations- und Managementmodellen sowie Prozessen des Innovationsmanagements)
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte zur wissenschaftlichen Zitations- und Publikationspraxis, z. B. zum sogenannten „Gender Citation Gap“,
    zum Publikationsverhalten von Frauen im Hinblick auf Open Access- und High-Level-Publikationen oder zu Kanonisierungspraktiken in Forschung und Lehre
  • Maßnahmen, die z. B. durch Sichtbarmachung von Rollenvorbildern gendersensible Identifizierungs- und Orientierungsangebote
    zur Berufs- und Karrieregestaltung zur Verfügung stellen, diese in geeigneter Weise strukturell verankern und so zur Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in der Wissenschafts- und Innovationskultur beitragen
  • Projekte zur Anbahnung oder Stärkung der Zusammenarbeit von wissenschaftlichen und medienschaffenden Einrichtungen,
    z. B. im Hinblick auf (gender-)wissenschaftliche Beratungsangebote zur gendergerechten Darstellung von Frauen,
    auch als Leistungsträgerinnen und Führungspersönlichkeiten, in Film und Fernsehen oder im Hinblick auf die Nutzung von Fachexpertise zu Zukunftsfragen oder globalen Krisen in der Berichterstattung
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die innovativen Leistungen und Erfolge bisher nicht oder wenig bekannter Frauen untersuchen und/oder medial aufbereiten
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die (Unter-)Repräsentanz von Frauen als Leistungsträgerinnen in Wissenschaft, Forschung und Innovation,
    in den Akademien und Fachgesellschaften sowie in den (sozialen) Medien untersuchen oder einen Beitrag dazu leisten, ihre Repräsentanz in digitalen Kommunikationsformaten zu erhöhen (inklusive der Darstellung von Frauen in digital frei verfügbaren Wissensportalen/Online-Enzyklopädien sowie der Steigerung der aktiven Mitwirkung von Frauen in diesem Bereich, z. B. im Rahmen von Citizen Science)
  • Forschungsprojekte zu den geschlechtsspezifischen Wirkungen der durch erhöhte Sichtbarkeit verstärkten Exponiertheit, z. B. wenn Frauen in der Öffentlichkeit stehen oder Führungs-, Gestaltungs- und
    Entscheidungspositionen innehaben
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Themenfeld „Sichtbarkeit von Frauen“ in allen Fachgebieten der Wissenschaft, Forschung und Innovation,
    die eine erhebliche, idealerweise überregionale und bundesweite, Breitenwirkung entfalten
  • weitere Forschungsprojekte und innovative Maßnahmen, die die Zielstellungen dieser Förderrichtlinie aufgreifen.

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in frauen- und/oder genderspezifischer Forschung und/oder in der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Sichtbarkeit von Frauen verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen,
die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

 

Wir helfen dir die richtige Förderung für dich zu finden und helfen dir bei der Beantragung.

Terminbuchung

 

Quelle: BMBF

Tags: BMBF, Foerdermittel, Entwicklung, Forschungszulagengesetz, Frauen, Gleichberechtigung, Wissenschaft

Anne Stapelfeldt

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