Archives for selbständig

Ist ein selbstbestimmtes Leben ...

unerreichbar?

How do you define freedom


Streben wir nicht alle nach einem selbstbestimmten Leben? Ich greife heute einen Gedanken auf, den ich in meiner Zeit als Coach bei Agentur für Arbeit und Jobcenter des Öfteren zu hören bekam auf meine Frage: "Warum strebst du die Selbstständigkeit an?" - "Was ist es, was dich treibt, ein eigenes Business aufzubauen?"

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Öffnungsstrategie muss Planungssicherheit geben

Die heutige Pressemitteilung des VdU (Verband deutscher Unternehmerinnen) ist so brisant und aktuell, dass ich sie euch ebenfalls zugänglich machen möchte.

Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin, jeder Selbständige und jede Selbstständige benötigen mehr Planungssicherheit!!!

Öffnungsstrategie muss Planungssicherheit geben

Die Unternehmerinnen erwarten von dem Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin am 3. März eine nachvollziehbare Öffnungsstrategie, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Konkrete Vorschläge der Unternehmen liegen als Ergebnis des Wirtschaftsgipfels mit dem Bundeswirtschaftsminister vor. Für die Unternehmerinnen ist entscheidend, dass:
  • Bund und Länder gemeinsame bundesweite und wissenschaftlich fundierte Kriterien festlegen, unter denen Öffnungen möglich sind und transparent ist, in welchem Verfahren Öffnungsentscheidungen getroffen werden,
  • die einheitliche Umsetzung der Öffnung länder- und regionalspezifisch abhängig von der pandemischen Situation und den Gegebenheiten vor Ort erfolgt,
  • sich Öffnungsschritte nicht an Branchen orientieren, sondern an nachvollziehbaren Kriterien und der Umsetzung von strengen Hygiene- und Schutzstandards in den Betrieben,
  • Selbsttests und Antigen-Schnelltests endlich für alle verfügbar sind,
  • die Impfungen durch bessere Kommunikation und Organisation beschleunigt werden und
  • die lückenlose Kontaktnachverfolgung verbessert wird, z.B. durch den Einsatz von geeigneten digitalen Technologien oder weiterer personeller Ressourcen von Drittanbietern.
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Machbarkeitsstudien können gefördert werden

Förderung von Machbarkeitsstudien

 

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Die BAFA-Beratung geht in die Verlängerung

 

BAFA_Beratung

 

BAFA Unternehmsberatung geht in die Verlängerung

Du hast es vielleicht bereits bemerkt, die letzten Inaussichtstellungen aus 2020 hatten immer das Vorlagedatum 31.12.2020. Normalerweise geht eine BAFA-Unternehmensberatung ein halbes Jahr.

Nun wurde das Programm verlängert und alle Klienten von uns, die sich noch im Beratungsprozess befinden, bekamen eine entsprechende Information.

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Fühlst du dich mit deinen IT-Systemen sicher?

Was vor 30 Jahren noch wie Science Fiction klang, ist heute unser Alltag. Kaum noch jemand mag heute ohne sein Smartphone leben, ganz im Gegenteil - wir können uns kaum vorstellen, wie man damals vor 30 Jahren ohne gelebt hat.

Aber nicht nur unsere mobilen Begleiter haben Einzug in unser Leben gehalten. Smart-Home in allen möglichen Varianten, Home-Office-Arbeitsplatz mit Videokonferenze, bald wird es auch komplett allein fahrende Autos geben.
Wahnsinn, oder?

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Förderung der deutsch- französischen Projekte - Künstliche Intelligenz

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Zuwendungszweck und Förderziel:

Mit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags am 22. Januar 2019 haben Deutschland und Frankreich eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und des digitalen Wandels beschlossen, insbesondere auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI).

Beide Länder stehen vor der Herausforderung, Ergebnisse der KI-Grundlagenforschung schneller und in stärkerem Umfang in Anwendungsfelder zu transferieren, um einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert zu realisieren.

Kooperation ist ein Schlüsselelement, um die Sichtbarkeit der KI-Akteure im Hinblick auf die in beiden Ländern etablierten nationalen KI-Strategien zu erhöhen.

In der Gemeinsamen Absichtserklärung des Ministeriums für Hochschulbildung, Forschung und Innovation der Französischen Republik und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerk für KI vom 16. Oktober 2019 haben beide Seiten ihren Willen bekräftigt, die Entwicklung eines europäischen Ansatzes für KI zu verfolgen und ein gemeinsames KI-Ökosystem zu schaffen. ­Gemeinsam sollen Anstrengungen auf der Grundlage nationaler Strategien gebündelt werden, um ein entsprechendes Ökosystem für neue Kooperationsprojekte in Forschung und Industrie zu schaffen. Das so entstehende Netzwerk soll zu einem besseren gemeinsamen Verständnis des Bedarfs auf dem Gebiet der KI führen.

Daher werden mit dieser bilateralen Fördermaßnahme qualitativ hochwertige KI-Forschungskooperationen zwischen Frankreich und Deutschland finanziert (Zuwendungszweck). Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025. Die Projektergebnisse sollen zur Methodenentwicklung in aktuellen Forschungsfeldern der KI beitragen, Anwendungsfelder von KI erschließen sowie die Nutzbarkeit von KI in Spitzentechnologien verbessern. Des Weiteren soll ein vertiefter Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft erreicht und so eine verbesserte Entwicklung innovativer Technologien in Deutschland und Europa ermöglicht werden, von der insbesondere KMU profitieren. Die Ergebnisse der Förderung sollen sich in neuen, nachhaltigen wissenschaftlichen und technologischen Kooperationsbeziehungen und erhöhter Methodenkompetenz auf dem Gebiet der KI in der industriellen Praxis niederschlagen. Die Forschungsprojekte sollten dazu beitragen, kooperative Forschungsstrukturen als Nukleus einer europäischen KI-Forschung aufzubauen oder prototypische KI-Systeme zur späteren Verwendung in Produkten und Dienstleistungen zu entwickeln.

 

Rechtsgrundlagen:

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein ­Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen.

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