Mit ihrer besonderen Innovationskraft sind Start-ups und junge Technologieunternehmen besonders wichtig für die deutsche Volkswirtschaft.
Sie schaffen Arbeitsplätze und werden die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Start-ups und junge Technologieunternehmen haben häufig noch keine Hausbankverbindung und können daher nicht auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen. Die Minister Scholz und Altmaier haben daher Anfang April gemeinsam eine maßgeschneiderte Unterstützung für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Deutschland in Höhe von 2 Mrd. Euro angekündigt.
Die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets steht jetzt. Das Bundesministerium der Finanzen, dass Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital haben mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. Mit dem Maßnahmenpaket kann der Großteil der deutschen Start-ups adressiert werden. Adressat der Unterstützung sind die Start-ups, nicht die Investoren. Die Liquiditätshilfen sind effizient und unbürokratisch, aber gleichzeitig mit den größtmöglichen Vorkehrungen gegen Missbrauch ausgestaltet.
Zunächst kommen zwei Säulen mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen zur Anwendung, die so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Der Aufbau einer zentralen Abwicklungsstelle wurde bewusst vermieden, um gerade in der Krisewertvolle Zeit und auch Kosten zu sparen.
Start-ups haben häufig keinen Zugang zu Fremdkapital; Sie finanzieren sich dagegen häufig über private Wagniskapitalfinanzierer. Und auf diesen Finanzierungsweg stellt Säule 1 ab. Daneben gibt es aber auch Start-ups und kleine Mittelständler, die nicht oder noch nicht über private Wagniskapitalfinanzierer finanziert werden, von öffentlichen Programmen auf Bundes-oder Landesebene profitieren und aus anderen Gründen keinen Zugang zu Säule 1 haben. Auf diese zielt Säule 2 ab.
Bei Start-ups muss eine gänzlich andere Risikoprüfung als bei den übrigen Rettungsprogrammen zugrunde gelegt werden, da sich der Bund mittelbar an diesen Unternehmen beteiligen wird. Das bedeutet, eine sorgfältige Abwägung ist erforderlich, um einen sorgfältigen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sicherzustellen. Diesen Anforderungen wird der Bund mit den zwei Säulen gerecht.
Säule1Für Start-ups, die bisher bereits durch private VC-Fonds finanziert sind bzw. neu durch private VC-Fonds finanziert werden sollen: die Corona-Matching-Fazilität (CMF):
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Säule 2Für Start-ups, die keinen Zugang zu Säule 1 haben:
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Quelle: www.bmwi.de