Das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Innovations-Förderung für Unternehmen und Organisationen, die Forschung und Entwicklung betreiben.
Für dieses neue Gesetz verglich der Gesetzgeber die Wirksamkeit von steuerlichen Förderinstrumenten zur Stärkung von Forschungsaktivitäten. Frankreich, die Niederlande und andere, außereuropäische Länder profitieren durch solche Steuerermäßigungen schon seit Jahrzehnten.
Die Forschungszulage soll auch deinem Unternehmen in Deutschland die Finanzierung von Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimenteller Entwicklung erleichtern!
Eine Steuererstattung von bis zu einer Million Euro pro Jahr für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist möglich und wird vom Finanzamt unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.
In der Grafik links siehst du einige Eckpunkte.
Wie kannst du diese Zulage erhalten?
1) Dein Unternehmen ist berechtigt, einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, wenn ihr forscht - leitet sich ja bereits vom Namen ab
2) Die Antragstellung läuft zweistufig. Im ersten benötigtst du eine formelle Genehmigung der extra geschaffenen Bescheinigungsstelle.
3) Reichst du diese Genehmigung/Bescheinigung mit deiner Jahressteuermeldung beim Finanzamt ein.