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Förderung von Forschung und Entwicklung

 

Das Forschungszulagen- GesetzDas neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Innovations-Förderung für Unternehmen und Organisationen, die Forschung und Entwicklung betreiben.

Für dieses neue Gesetz verglich der Gesetzgeber die Wirksamkeit von steuerlichen Förderinstrumenten zur Stärkung von Forschungsaktivitäten. Frankreich, die Niederlande und andere, außereuropäische Länder profitieren durch solche Steuerermäßigungen schon seit Jahrzehnten.

Die Forschungszulage soll auch deinem Unternehmen in Deutschland die Finanzierung von Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimenteller Entwicklung erleichtern!

Eine Steuererstattung von bis zu einer Million Euro pro Jahr für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist möglich und wird vom Finanzamt unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.

In der Grafik links siehst du einige Eckpunkte.

Wie kannst du diese Zulage erhalten?

1) Dein Unternehmen ist berechtigt, einen Antrag auf Forschungszulage zu stellen, wenn ihr forscht - leitet sich ja bereits vom Namen ab

2) Die Antragstellung läuft zweistufig. Im ersten benötigtst du eine formelle Genehmigung der extra geschaffenen Bescheinigungsstelle.

3) Reichst du diese Genehmigung/Bescheinigung mit deiner Jahressteuermeldung beim Finanzamt ein.


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Das Corona Start-up Schutzschild steht

 

Mit ihrer besonderen Innovationskraft sind Start-ups und junge Technologieunternehmen besonders wichtig für die deutsche Volkswirtschaft.

Sie schaffen Arbeitsplätze und werden die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Start-ups und junge Technologieunternehmen haben häufig noch keine Hausbankverbindung und können daher nicht auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen. Die Minister Scholz und Altmaier haben daher Anfang April gemeinsam eine maßgeschneiderte Unterstützung für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Deutschland in Höhe von 2 Mrd. Euro angekündigt.

Die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets steht jetzt. Das Bundesministerium der Finanzen, dass Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital haben mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. Mit dem Maßnahmenpaket kann der Großteil der deutschen Start-ups adressiert werden. Adressat der Unterstützung sind die Start-ups, nicht die Investoren. Die Liquiditätshilfen sind effizient und unbürokratisch, aber gleichzeitig mit den größtmöglichen Vorkehrungen gegen Missbrauch ausgestaltet.

Zunächst kommen zwei Säulen mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen zur Anwendung, die so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Der Aufbau einer zentralen Abwicklungsstelle wurde bewusst vermieden, um gerade in der Krisewertvolle Zeit und auch Kosten zu sparen.

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