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Kreislaufwirtschaft

Feb 12, 2021 8:22:52 AM / by Anne Stapelfeldt

Recc

Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft -
Designkonzepte und Technologien für die Schließung von Kreisläufen

 

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF das Ziel, mit Hilfe von Forschung und Entwicklung Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten und die hochwertige Kreislaufführung von metallischen und mineralischen Rohstoffen auszubauen.

Zweck und Gegenstand der Förderung:

  • Zuwendungszweck ist daher die Förderung transnationaler, anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die Schließung von ­Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen verfolgen.
  • Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich die Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen zum Ziel setzen. Sie konzentriert sich dabei auf Innovationen auf dem Gebiet der Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen für Metalle und Mineralische Stoffe

Die Forschungsergebnisse sollen die Akteure befähigen, innovative wirtschaftlich tragfähige Designkonzepte, Technologien zur Kreislaufschließung und Geschäftsmodelle zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen.

 

Besondere Voraussetzungen:

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aus drei verschiedenen an dieser Ausschreibung beteiligten Ländern aktiv beteiligt sein müssen.

 

Art und Umfang der Zuwendung:

  • Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 000 Euro ist
    Voraussetzung

Antragsverfahren & Frist:

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt.
Es umfasst die Einreichung von Ideenskizzen („pre-proposal“) und die anschließende Einreichung von erweiterten Projektskizzen („full-proposal“).

Vorlagefrist ist der
1. April 2021, 17.00 Uhr MEZ.

 

Bewertungskriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz (Scientific Excellence),
  • Bedeutung des Forschungsziels und Qualität des Verwertungsplans (Impact),
  • Qualität des Projektmanagements und der Verbundstruktur (Quality and Efficiency of the Implementation).



 

 

 

Tags: Foerdermittel, Forschungszulagengesetz, EU, Wirtschaft

Anne Stapelfeldt

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