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Zuwendungen für internationale Klausurwochen der Lebenswissenschaften

Jan 19, 2021 1:10:41 PM / by Anne Stapelfeldt

Förderung von Zuwendungen für internationale Klausurwochen

 

Förderziel:

Der Dialog in den mordernen Lebenwissenschaften ist unerlässlich, sobald bestehende Wertvorstellungen berührt werden. Eine sachliche Reflexion ihrer ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte ist dann geboten.

Sichtweisen zu bioethischen Fragen sind stark soziokulturell geprägt. Eine länderübergreifende Betrachtung solcher Fragen kann dazu beitragen, die nationale Diskussion um neue Aspekte und Betrachtungsweisen zu ergänzen und bisherige Standpunkte zu überprüfen.Die Förderung internationaler Klausurwochen soll insbesondere talentierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit bieten, sich international und interdisziplinär zu vernetzen und sich weiter zu qualifizieren.

 

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen und interdisziplinären Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften. Die Klausurwochen können auf Grundlage der regional geltenden Bedingungen und Regulierungen zur Covid-19-Pandamie alternativ auch als Online-Veranstaltung oder als Hybrid-Format durchgeführt werden.

Die deutsche Situation zur gewähhlten Fragestellung soll in der Regel mit der Situation eines oder mehrerer weiterer europäischer Staaten verglichen werden.

Als Ergebnis einer Klausurwoche sollten auf der Basis der durchgeführten Vergleiche länderübergreifende Handlungsoptionen bzw. Empfehlungen zum Umgang mit der gewählten Fragestellung formuliert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Teilnehmerkreis besteht in der Regel aus bis zu 15 qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland und dem gewählten weiteren Land.

 

Zuwendungsempfänger:

Antragberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

Verfahren:

Das Förderverfahren ist einstufig.
Ein rechtsverbindlicher, unterschriebener und förmlicher Förderantrag ist bis
spätestens 15. März 2021, 12.00 Uhr vorzulegen.

 

Terminbuchung

 

Tags: Förderung, Klausurwochen, Ethisch, Rechtlich, soziale Aspekte, Lebenswissenschaften

Anne Stapelfeldt

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