Förderziel
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen, in denen pflegerische Handlungen durchgeführt werden- im klinischen Umfeld, in der stationären Langzeitversorgung, in Rehabilitationskliniken, der häuslichen Versorgung und alternativen Wohnformen.
Die Potenziale von KI Systemen sollen mit dieser Förderung der Pflege als Anwendungsfeld zugutekommen, z.B. indem der Pflegebedarf personalisiert abgeschätzt werden kann, akute Interventionsbedarfe und -anforderungen erkannt oder Behandlungsverläufe ausgewertet werden können.
Ziel
Ziel der angestrebten Projekte mit dreijähriger Laufzeit ist es, vorhandenes Wissen der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis in entsprechend strukturiert verarbeitbare Daten zu übersetzen und daraus Anwendungen für die wissensbasierte Pflege zu ermöglichen.
- Modul 1: Digitale Daten für die Pflege nachhaltig nutzbar machen
- Modul 2: Daten und Modelle im Pflegealltag anwenden
- Modul 3: Wissenschaftliches Begleit- und Vernetzungsprojekt
Zuwendungsempfänger
Modul 1 und 2:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt.
Modul 3:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Organisationen der Pflegepraxis z.B. öffentliche oder freigemeinnützige Träger der Pflege.
Art, Umpfang der Zuwendung
Für Modul 1 und 2 ist eine Laufzeit von 3 Jahren vorgesehen.
Für das Begleitprojekt (Modul 3) mit Vor- und Nachbereitung, eine Laufzeit von 3,5 Jahren.
Eine Eigenenbeteiligung von 50% wird vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und bis spätestens 31. März 2021 vorzulegen.