Ausbau der nationalen Forschungsinfrastruktur
im Bereich der Batteriematerialien und - Technologien
Aktuell sind in Deutschland die Batteriemodul- und Batteriepackmontage im industriellen Maßstab etabliert, wohingegen die Zellfertigung meist in Pilot- und kleineren Produktionsanlagen erfolgt.
Erste Schritte hin zu großen Zellfertigungsanlagen werden unternommen, die Nutzung wirtschaftlicher Skaleneffekte durch Produktionserweiterungen oder Adaption neuer Technologien stellt aber immer noch eine ökonomische Herausforderung für Unternehmen dar.
Den Unternehmen fehlt oft der Zugang zu Forschungskompetenz und industrierelevanten Ergebnissen, um Lösungen für bestehende Herausforderungen zu entwickeln. Transferfähige Forschungsinfrastrukturen sind eine zentrale Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und die Innovationskraft deutscher Unternehmen.
In dieser Förderrichtlinie stehen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Fokus.
Ziel
Ein wesentliches Ziel dieser Förderrichtlinie im Rahmen des Dachkonzepts "Forschungsfabrik Batterie" ist es daher, die apparative Ausstattung der Forschungseinrichtung dahingehend zu erweitern, dass Umsetzung neuer Ideen und Konzepte in die industrielle Anwendung gemeinsam mit Unternehmen unterstützt werden kann.
Zuwendungszweck
Als Teil der Maßnahme sollen Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien forciert und der nachhaltige Aufbau einer Wertschöpfungskette Batterie mit der Batteriezellfertigung als zentralem Element, forschungsseitig begleitet und ermöglicht werden.
Gegenstand der Förderung
Das BMBF bietet mit dieser Richtlinie den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, mit Hilfe strategischer Investitionsprojekte zur Bereitstellung, Modernisierung und Anwendung von Forschungsgeräten und Forschungsanlagen inklusive Messtechnik, die eigene strategische Position zu stärken bzw. ausbauen und ihren Beitrag zum Transfer von innovativen Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen bzw. zu verstetigen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigte sind Hoschulen ( Universitäten/ Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Besondere Vorraussetzungen
Projektideen sollen in der Regel als Einzelvorhaben eingereicht werden.
Bewertungsstichtag
ist der 15. März 2021