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Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung

Aug 19, 2021 12:53:40 PM / by Anne Stapelfeldt

Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung

Grundwasser ist ein wesentlicher Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs und für den Menschen eine lebensnotwendige Wasserressource.

Es stell ein eigenes Ökosystem dar  und ist zudem wichtig für weitere Lebensräume, die an das Grundwasser gebunden sind. In Deutschland werden etwa 70% des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Der große Wert des Grundwassers ist auf seine gute Wasserqualität zurückzuführen, die unter anderem wiederum von dem intakten Ökosystem und dessen Reinigungsfunktionen abhängt.

Zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte beeinträchtigen gegenwärtig den guten Zustand der Grundwassersysteme in Deutschland.

Ziel der Förderung:

Die nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung in Deutschland muss gesichert werden. Durch eine Verbesserung des Systemverständnisses soll ein guter qualitativer und quantitativer Zustand des Grundwassers erreicht werden.
Dies dienst der Sicherung der Trinkwasserressource und gleichzeitig dem Schutz und Erhalt des Ökosystems Grundwasser.

 

Gegenstand der Förderung:

Entwicklung neuer Konzepte, Strategien und angepasster Lösungen sowie deren pilothafte Umsetzung für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers zum Schutz und Erhalt des Ökosystems der Trinkwasserressource.

Gefördert werden ausgewählte RuE-Vorhaben in folgenden Themenfeldern:

  1. Grundwasserquantität
  2. Grundwasserqualität
  3. Nachhaltige Bewirtschaftung

Bevorzugt werden Kombinationen der Themenfelder.

 

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragssteller ist erwünscht.

 

Verfahren:

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Deadline des ersten Verfahrenstufe (Porjektskizzen) ist der 15.November 2021.

 

Tags: Foerdermittel, Forschungszulage, Zuschüsse, Grundwasser

Anne Stapelfeldt

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