Die Materialforschung ist eine wichtige Querschnittstechnologie, die in vielen Branchen des verarbeitenden Gewerbes von zentraler Bedeutung ist.
Dabei spielt das verarbeitende Gewerbe mit 6,4 Millionen Beschäftigten, einem Umsatz von über 1,7 Billionen Euro und einer Exportquote von 48% (im Jahr 2019) eine bedeutende Rolle für den Standort Deutschland.
Neben vielen innovativen KMU sind auch Unternehmen des erweiterten und häufig familiengeführten Mittelstands in diesem Feld aktiv.
Deren Innovationskraft gilt es zu stärken und die Vernetzung mit der Grundlagenforschung zu erhöhen, um so den Transfer kreativer Ideen in neuen Produkte zu unterstützen.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehenden Produktlösungen aber auch Porzesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen.
Dabei sollen diue Matrialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.
Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EUropäischem Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben.
Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden.
Gefördert werden themenübergreifende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind.
Ausgeschlossen aus der Förderung sind Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung wir als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden Kosten wird vorausgesetzt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15.April und 15.Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstenfolgenden Stichtag berücksichtig werden.