Um Deutschland als wettbewerbs- und innovationsstarken Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort weiter voranzubringen, müssen für die besonders innovationstreibenden akademischen MINT-Berufe
alle Talente gewonnen und dort langfristig gehalten werden.
Das Potenzial von Frauen wird in diesen für die Handlungsfelder der Hightech-Strategie der Bundesregierung wichtigen Bereichen bisher noch nicht hinreichend genutzt.
Dies gilt insbesondere für die Fachgebiete Elektrotechnik / Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau / Verfahrenstechnik, die für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Forschung und Innovation grundlegend sind.
"Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation "
Ziel der Bundesregierung ist es, Bildungs- und Zukunftschancen junger Menschen nicht von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder von etwaigen Behinderungen beeinträchtigen zu lassen. Sowie die Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Betrieben und -Unternehmen bzw. deren Forschungsabteilungen sowie die Stärkung des Kreativpotenzials, der Erfindungskraft und des Innovationsantriebs von Frauen im MINT-Bereich.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative, zielgruppenorientierte und nachhaltig ausgerichtete Projekte, die Praxismaßnahmen und/oder Forschungsvorhaben auf akademische MINT- Studiengänge und akademische MINT-Berufe sowie auf Frauenkarrieren in Forschung, Entwicklung und Innovation fokussiert umsetzen und somit den Zielen dienen.
Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände (z.B. auch Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Fachverbände), MINT-Initiativen, Medienpartner und/oder Bildungs- und Praxispartner werden ausdrücklich aufgefordert, sich in Form von fachlich, branchenspezifisch und/oder regional orientierten Verbünden zu beteiligen, um stärkere Synergieeffekte zu erreichen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinaziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewillig werden.
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben. Anträge von Verbünden, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen kooperieren, sind mögliche und besonders erwünscht.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Es werden Forschungsprojekte und/oder Praxismaßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert , die gemäß dieser Förderrichtlinie zu einer Erhöhung des Frauenanteils in den akademischen MINT-Fächern und -Berufen beitragen, den Berufseinstieg von MINT-Hochschulabsolventinnen in MINT-Betrieben und Unternehmen erleichtern, Prozess- und Organisationsinnovationen in Betrieben und Einrichtungen initiieren und/oder die Eigeninitiative, Kreativität und Erfindungskraft von Frauen in Foschung, Entwicklung und Innovation stärken.
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.
Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Deadline der ersten Verfahrensstufe ist der 29. Oktober 2021.