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Das Corona Start-up Schutzschild steht

Geschrieben von Anne Stapelfeldt | Sep 24, 2020 8:23:46 AM

 

Mit ihrer besonderen Innovationskraft sind Start-ups und junge Technologieunternehmen besonders wichtig für die deutsche Volkswirtschaft.

Sie schaffen Arbeitsplätze und werden die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Start-ups und junge Technologieunternehmen haben häufig noch keine Hausbankverbindung und können daher nicht auf die Corona-Kredit-Programme der KfW zugreifen. Die Minister Scholz und Altmaier haben daher Anfang April gemeinsam eine maßgeschneiderte Unterstützung für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Deutschland in Höhe von 2 Mrd. Euro angekündigt.

Die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets steht jetzt. Das Bundesministerium der Finanzen, dass Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital haben mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. Mit dem Maßnahmenpaket kann der Großteil der deutschen Start-ups adressiert werden. Adressat der Unterstützung sind die Start-ups, nicht die Investoren. Die Liquiditätshilfen sind effizient und unbürokratisch, aber gleichzeitig mit den größtmöglichen Vorkehrungen gegen Missbrauch ausgestaltet.

Zunächst kommen zwei Säulen mit parallelen Antragsbearbeitungen und Finanzierungsabwicklungen zur Anwendung, die so weit wie möglich auf bestehende Strukturen aufsetzen. Der Aufbau einer zentralen Abwicklungsstelle wurde bewusst vermieden, um gerade in der Krisewertvolle Zeit und auch Kosten zu sparen.

Start-ups haben häufig keinen Zugang zu Fremdkapital; Sie finanzieren sich dagegen häufig über private Wagniskapitalfinanzierer. Und auf diesen Finanzierungsweg stellt Säule 1 ab. Daneben gibt es aber auch Start-ups und kleine Mittelständler, die nicht oder noch nicht über private Wagniskapitalfinanzierer finanziert werden, von öffentlichen Programmen auf Bundes-oder Landesebene profitieren und aus anderen Gründen keinen Zugang zu Säule 1 haben. Auf diese zielt Säule 2 ab.

Bei Start-ups muss eine gänzlich andere Risikoprüfung als bei den übrigen Rettungsprogrammen zugrunde gelegt werden, da sich der Bund mittelbar an diesen Unternehmen beteiligen wird. Das bedeutet, eine sorgfältige Abwägung ist erforderlich, um einen sorgfältigen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sicherzustellen. Diesen Anforderungen wird der Bund mit den zwei Säulen gerecht.

 

Säule1

Für Start-ups, die bisher bereits durch private VC-Fonds finanziert sind bzw. neu durch private VC-Fonds finanziert werden sollen: die Corona-Matching-Fazilität (CMF):

  • Über die sog. Corona-Matching-Fazilität werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügunggestellt, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Start-ups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten.
  • Die einzelnen Fonds können die öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu maximal 70 zu 30 (70 = öffentliche Mittel, 30 = private Mittel) „matchen“, die einzelnen Finanzierungsrunden können maximal bis zu 50% Mittel aus der CMF erhalten. Soweit in einer Runde noch nicht 50% CMF-Mittel enthalten sind, dürfen Fonds eine Matchingquote mit bis zu 70% öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen.
  • Entscheidet sich ein Fonds, die CMF zu nutzen, so muss er sich für ein festes Matchingverhältnis entscheiden (bis zu maximal 50% öffentlicher Mittel mit Aufstockung bis zu 70% öffentliche Mittel, bis 50% CMF-Mittel in einer Runde erreicht sind), dass dann für alle seine Investitionen im Bestand gleichermaßen gilt. Damit verpflichtet er sich, bis zum 31.12.2020 alle seine weiteren Investitionen im Bestand zum Matching anzubieten (Andienungspflicht)

  • Ferner kann sich ein Fonds auch zusätzlich entscheiden, seine neuen Investitionen (außerhalb des Bestands) mit der CMF zu matchen. Auch hier gilt es, dass er sich für ein Matchingverhältnis entscheidet, das dann für alle neuen Investitionen bis zum 31.12.2020 gilt. Ebenfalls obliegt ihm dann eine Andienungspflicht auch aller neuen Investitionenan die CMF. Das Matchingverhältnis bei den Neuinvestitionen kann der Fonds unabhängig von seinem Matchingverhältnis beim Bestand bestimmen. Es kann also hier zwei unterschiedliche Matchingverhältnisse geben.

  • Mit der sog. pari-passu-Logik bewegt sich das Programm im beihilferechtlich zulässigen Rahmen. Zugleich wirddamit –im Interesse des Bundeshaushaltes –sichergestellt, dass die öffentlichen Mittel zu den gleichen Konditionen wie die privaten Mittel investiert werden.
  • Genutzt wird hier in einem ersten Schritt der Weg über die beiden Dachfonds in Kooperation mit der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, die beide langjährige und sehr intensive Verbindungen zu einer Vielzahl von VC-Fonds haben,die in Deutschland aktiv sind.
  • Möglich soll auch der Weg zu den Start-ups über private und öffentliche Fonds sein, die sich nicht in diesen beiden Portfolien befinden. Ziel ist es, so viele Start-ups wie möglich zu erreichen.
  • Antragsberechtigt sind nicht die Start-ups selbst, sondern die VC-Fonds. Das können sowohl Fonds sein, in die bereits KfW Capital und EIF investiert sind, als auch „neue“ Fonds, die bisher noch keinen dieser beiden Kapitalgeber in ihrem Investorenkreis haben. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Matching-Fazilität ist dabei das erfolgreiche Durchlaufen einer Due Diligence. Ziel ist es, einen an Qualitätsmerkmalen orientierten, selektiven Zugang zum Programm sicher zu stellen.
  • Die Programmbedingungen werden jetzt finalisiert, sodass den Fonds im Laufe des Mai die Auszahlungen zur Verfügung gestellt werden können.
Säule 2
Für Start-ups, die keinen Zugang zu Säule 1 haben:

 

 

  • Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang zur Corona-MatchingFazilitäthaben, werden weitere Wege geöffnet, um deren Finanzierungen in diesen Zeiten sicherzustellen.
  • Hier wollen wir in enger Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Option ist, den Landesförderinstituten die Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese dann über ihr Netzwerk die Mittel an Start-ups und kleine Mittelständler weiterreichen. Die Landesförderinstitute verfügen über ein breites Netzwerk mit regionalen Beteiligungsgesellschaften und öffentlichen Fonds, Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, Family Offices und Business Angels. Auch Fintechs können hier eine wichtige Rolle spielen.
  • Das Risiko wird zwischen Bund und jeweils involvierter Landesgesellschaft sowie ggf. privaten Investoren geteilt.
  • Die EU-Kommission hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31.12.2020 hier einen guten Handlungsspielraum gegeben: So kann die öffentliche Hand bis zu 800.000 Euro an öffentlichen Mitteln beihilferechtskonform ausreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
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Quelle: www.bmwi.de