Lernangebote an Schulen müssen sich stetig ändern, nein sie müssen sich individuell anpassen.
Natürlich können wir heute nicht mehr an Lehrmethoden von vor 20 Jahren festhalten.
Dies bedarf jedoch ein Wachstum an Fachkräften und Weiterbildungsmöglichkeiten für bestehende Pädagogen.
Bildungseinrichtungen müssen sich immer wieder und laufend an aktuellen gesellschaftlichen Bedarf und politische Rahmenbedingungen anpassen.
Unterschiedliche strukturelle, kognitve, soziale, kulturelle sowie emotionale Lern- und Leistungsvoraussetzungen erfordern differenzierte Ünterstützungsbedarfe für Kinder und Jugendliche auf ihrem individuellen Bildungsweg.
Ziel der Förderung ist es, die Qualität von Bildungeinrichtungen insbesondere vor dem Hintergrund vielfälltiger gesellschaftlicher, organisationaler und personeller Herausforderungen nachhaltig zu erhöhen und Bildungseinrichtungen durch Rückgriff auf das notwendige Prozess- und Organisationswissen zu befähigen, mit den genannten Herausforderungen umzugehen.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die einen Beitrag dazu leisten, die Qualität in Bildungseinrichtungen über die Gestaltung und Etablierung von Veränderungsprozessen und Maßnahmen der Qualitätsicherung und -entwicklung nachhaltig zu verbessern.
Ein besonderer Schwerpunkt der Förderrichlinie soll auf Schule und Unterricht liegen. Dabei können Schnittstellen zwischen schulischem und außerschulischem Bildungsbereich oder Übergänge zwischen Bildungsetappen berücksichtig werde.
Wie etwa bei Kooperationen zwischen:
Damit diese Übergänge der Bildungsetappen oder auch Schnittstellen zwischen Bildungsbereichen nachhaltig erfolgreich gestaltet werden können, sind Erkenntnisse zum Zusammenwirken verschiedener formaler, nonformaler und informeller Lernorte und deren Akteurinnen und Akteure nötig.
Gefördert werden soll Forschung zu den folgenden Themen:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige EInrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Bis spätestens 10. Januar 2022 sind zunächst Projektskizzen in elektronischer und bis zum
13. Januar 2022 in schriftlicher Form vorzulegen.