Im alltäglichen Leben werden wir in Zukunft immer mehr elektronischen Bauteilen vertrauen müssen. Bei selbstfahrenden Autos und Servicerobotern wie Beispielsweise "Alexa".
Hierfür ist eine technologische und unabhängige Handlungsfähigkeit, also Technologiesouveränität, erforderlich, da sonst das Risiko besteht, steuerbar zu werden.
Deutschland und Europa dürfen deswegen die Digitalisierung nicht nur mitmachen, sondern müssen diese mit eigenen Wert- und Zielvorstellungen mitgestalten.
Das BMBF verkündet am 11. Februar 2021 Änderungen.
Europäische Unternehmen sind sowohl Lieferanten als auch Bezieher von Chips und Elektronik-Komponenten, sowohl Exporteure als auch Importeure. Um in diesen globalen Wertschöpfungsketten eine souveräne Position einzunehmen, muss Elektronik sicher und zuverlässig eingesetzt werden können.
Dazu gehört eine Nachvollziehbarkeit der Funktionalitäten sowie eine Versorgungssicherheit. Hierfür sind eigene Elektronik-Kompetenzen nötig: idealerweise führende, aber zumindest anschlussfähige.
Endpunkt der Leitinitiative könnte die Übernahme der entwickelten Kriterien und Verfahren durch neutrale Zertifizierungsstellen sein, die für den Weltmarkt die Vertrauenswürdigkeit garantieren.
Die Richtlinie „Vertrauenswürdige Elektronik (ZEUS)“ in der Leitinitiative stärkt die Elektronik-Kompetenzen und damit die Technologiesouveränität der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen Entwurfsmethoden, Technologien und Herstellungsprozesse sowie Analyse-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für Elektronikkomponenten und -systeme.
Änderung: Diese Richtlinie trägt ebenfalls bei zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung, der Digitalisierungsstrategie "Digitale Zukunft: Lernen, Forschen, Wissen", der Strategie "Künstliche Intelligenz" sowie des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2024: "Mikroelektronik, Vertrazuenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa"
1. Förderziel
Ist die Erforschung von Konzepten und Lösungen für neue Entwurfsmethoden, Technologien und Herstellungsprozesse sowie Analyse-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für Elektronikkomponenten und -systeme mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit
2. Zuwendungszweck
Ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Verbundforschungsprojekten, die dem Förderziel dienen. Die Förderung soll die Innovationskraft entlang der Wertschöpfungskette der europäischen Industrie stärken.
3. Gegenstand der Förderung
Sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema „Vertrauenswürdige Elektronik“. Die Vorhaben müssen über Forschungsarbeiten, gegebenenfalls ergänzt durch Entwicklungsarbeiten, im Bereich der vertrauenswürdigen Elektronik eine oder mehrere der folgenden Zielstellungen verfolgen:
4. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Verbund mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
5. Art und Umpfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Eine Eigenbeteiligung wird grundsätzlich mit mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Änderung Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner Beihilferechtlichen Grundlagen, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Sollte die zeitliche Anwendung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2030 hinaus.