Eine Visite im Krankenhaus wird immer von diesem großen Wagen mit medizinischen Utensilien begleitet. Kennst du diesen Wagen?
Nicht nur medizinische Utensilien liegen auf ihm, sondern auch Patientenakten.
Solche Akten können teilweise ziemlich dick sein und lebensnotwendige Informationen müssen erst gesucht werden, was im Ernstfall fatale Folgen haben kann. Denn sein wir mal ehrlich, welcher Krankenpfleger oder welche Krankenpflegerin haben schon Zeit, sich intensiver mit den Patientenakten zu befassen?
Ist es da nicht einfacher diese Akten zu digitalisieren?
Sämtliche Ergebnisse könnten direkt digital übermittelt werden.
Kein langes Warten auf Testergebnisse, kein unnötiger Haufen an Papier und der Zugriff auf wichtige Informationen kann vereinfacht werden.
Doch was ist mit der Sicherheit?
Der souveräne Umgang mit Gesundheitsdaten muss gestärkt werden, um das Gesundheitsverhalten zu verbessern.
Die Förderung von Projekten zum Thema "START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" zielt auf dieses Forschungsfeld ab.
Des weiteren beinhaltet es das Forschungsfeld "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" was auch die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktive Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z.B. in der Kommune.
Gefördert werden:
Modul 1- Einzelvorhaben-bestehende Forschungsteams fördern
Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Modul 2- Thematische Einzel- und Verbundvorhaben
Sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Art und Umfang der Zuwendung:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der
15. Januar und der 15. Juli.
Projektskizzen, die nach dieser Frist eingehen, können erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden.