Selbstfahrende Autos sind keine Zukunftsgedanken mehr. Sie existieren im hier und jetzt.
Die Schlagzeilen reißen nicht ab. Nach positiven Meldungen sucht man jedoch vergebens.
Menschliche Fehler sind da natürlich auch ein großes Problem, doch auch die Meldungen von Sensorik Störungen häufen sich.
Ist es ein LKW oder eine Schilderbrücke, ein Mensch oder ein Schatten? Die echtzeitfähige Datenverarbeitung ist für die Sicherheit unabdingbar.
Um das autonome Fahren für uns sicher zu machen, bedarf es für komplexe und dynamische Situationen Forschungsbedarf.
Photonik für die digital vernetzte Welt - schnelle optische Kontrolle dynamischer Vorgänge-
ist ein Förderprogramm was innovative photonische Systemlösungen für die Steuerung dynamischer Vorgänge realisieren und so Anwender und Anbieter in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken kann, so dass diese ihre Position auf dem nationalen und internationalen Markt festigen und weiter ausbauen können.
Förderzweck:
Das gesamte System muss betrachtet werden, bestehend aus optischer Sensorik (gegebenenfalls inklusive Lichtquelle), einer sensorspezifischen schnellen Datenauswertung, der Ausgabe geeigneter Steuerparameter sowie der Nutzung dieser Informationen. Im Zentrum stehen ganzheitliche Ansätze.
Einerseits sollen Verfahren entwickelt werden, welche die Daten optischer Sensoren in minimaler Zeit verarbeiten und auswerten, andererseits sollen Verfahren erforscht werden, welche die erfassten Datenmengen auf das zum Zwecke nötige Minimum beschränken.
Es wird erwartet, dass die rückgekoppelte Regelschleife innerhalb des Verbundprojekts vollständig abgebildet und demonstriert wird. Ein Element dieses Regelkreises kann dabei auch der Mensch sein, der beispielsweise von einem Assistenzsystem unterstützt wird.
Gegenstand der Förderung:
Im Mittelpunkt der geförderten Arbeiten stehen bislang ungelöste Herausforderungen der latenzarmen und echtzeitfähigen Bereitstellung und Nutzung optisch erfasster Informationen.
Denkbare Anwendungen liegen in folgenden Bereichen:
Art und Umpfang, Höhe der Zuwendung:
Als angemessen gilt, wenn der Verbund je Verbundpartner eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten erreicht.
Im Einzelfall kann auch eine entsprechende Eigenbeteiligung von in Summe 40 % als angemessen bewertet werden, was dann einer Verbundförderquote von 60 % entspricht.
Antragsverfahren:
Ist zweistufig angelegt.
Die ersten Verfahrensstufen sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30.Juni 2021 vorzulegen.