Heute leben rund 15 Millionen Menschen in den fünf deutschen Küstenländern, davon etwa 2,4 Millionen in von Sturmfluten bedrohten Küstenniederungen.
Wasserstraßen und Häfen bilden eine wesentliche nationale Grundlage für die Sicherstellung der Wirtschaftskraft.
In Anbetracht der vielfältigen steigenden Ansprüche, wachsende Risiken und komplexen Wechselwirkungen wachsen die gesellschaftlichen Herausforderungen an den Küstenraum.
Dabei gilt es nicht nur, die Menschen und ihre Lebens- und Wirtschaftsräume vor Überflutung und Landverlusten zu schützen, sondern wesentlich ist auch, die Küste und die Küstenmeere für zukünftige Generationen zu bewahren.
Infrastrukturen des Küstenschutzes sowie der Wasserstraßen und Häfen sind für die Sicherung der Wirtschaftskraft unerlässlich. Schon heute und auch zukünftig müssen dabei die natürlichen Ressourcen und Funktionalitäten der Küstenökosysteme geschützt und erhalten werden.
Förderziel:
Soll dazu beitragen, das Systemverständnis der komplex interagierenden hydrologischen, hydrodynamischen, morphologischen, meteorologischen und auch biologischen Vorgänge zu verbessern, dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen.
Darauf aufbauend soll sie dazu beitragen, Infrastrukturen in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie im Bereich der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen sicher und nachhaltig zu gestalten.
Zuwendungszweck:
Um die Förderziele zu erreichen, werden transdisziplinäre Projekte gefördert, die zu einem verbesserten Verständnis der hydro- und morphodynamischen Vorgänge in Küstengebieten beitragen. Außerdem werden Projekte gefördert, die zur Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren sowie zur Optimierung von Strukturen, Anlagen und Bauwerken des Küsteningenieurwesens führen oder die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung des Küsten- und Hochwasserschutzes unter Einbeziehung ökosystembasierter Ansätze unterstützen.
Gegenstand der Förderung:
Themenfeld „Infrastrukturen an den Küsten sicher und nachhaltig gestalten“
Themenfeld „Dynamische Küsten als System verstehen“
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag leisten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen,
sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.
Verfahren:
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Deadline ist der 15. September 2021