Änderung der Bekanntmachung,
siehe Bundesanzeiger vom 22. Februar 2021
Die Vorhaben müssen relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland und zum Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024: "Mikroelektronik, Vertauenwürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa." leisten.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlagen, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2030 hinaus.
Sollte dieAGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2030 in Kraft gesetzt werden.
Sonstige Regelungen gelten unverändert weiter.
Zahlreiche Unternehmer treten immer wieder mit der Frage nach europäischen Förderprogrammen an uns heran.
Wie ihr wisst, endete 2020 ja die siebenjährige Förderperiode und zahlreiche Programme schlossen. Aufgrund des EU-Haushaltsstreits wurde die neue Periode erst kurz vor Weihnachten verabschiedet und der Start sämtlicher Programme verzögert sich. Hier aber möchten wir euch eins der ersten neuen Aufrufe mit einer sehr kurzen Einreichfrist vorstellen.
Ziel:
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden vorwettbewerbliche, industiegetriebene FuE- Arbeiten im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben
Für die Förderrunde 2020 ist die Vorlagefrist der 26. Februar 2021 (17.00 Uhr MEZ)