Für Deutschland bricht mit dem anstehenden Rückbau sämtlicher Leistungsreaktoren, dem fortgesetzten Rückbau von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlagen sowie der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle eine neue Phase des kerntechnischen Rückbaus an- mit weltweit derzeit einzigartiger Dimension.
Rückbau und Entsorgung werden sich noch über mehrer Jahrzehnte erstrecken.
In jeder kerntechnischen Anlage hat man es mit radioaktiven Stoffen zu tun. Solche Stoffe enthalten Radionuklide, also sich spontan umwandelnde Atome, die bei ihrer Umwandlung charakteristische Strahlung aussenden.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Rückbau für Mensch und Umwelt sicher, gleichzeitig effizienter und schneller zu gestalten. Gleichzeitig müssen zur Absicherung der langfristigen Rückbau- und Entsorgungsaufgaben spezifische Fachkompetenzen erhalten und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. Aus diesen Zielstellungen resultiert das Bestreben, Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern.
Deutschland nimmt im kerntechnischen Rückbau international eine Vorreiterrolle ein. Die in Deutschland entwickelten, erprobten und bewährten Technologien könnenzu einem sicheren, umwelt- und ressourcenschonenden Rückbau von Anlagen im Ausland beitragen.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur Rückbauforschung insbesonderer aus den folgenden Bereichen:
Zerlege- und Dekontaminationsverfahren, insbesondere:
- Weiterentwicklung und Optimierung bestehender Zerlege- und Dekontaminationsverfahren, insbesondere hinsichtlich Automatisierung, erhöhter Sicherheit und WIrtschaftlichkeit, Minimierung radioaktiver Sekundärabfälle
- Entwicklung kurzfristig verfügbarer Zerlege- und Dekontaminationsverfahren für konkrete Problemstellungen
Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege (inklusibe Gebäude- und Geländefreigabe), insbesondere:
- Entwicklung und Optimierung von Verfahren zur Freigabe der beim Rückbau kerntechnischer Anlagen anfallenden Reststoffe (z.B. Bauschutt, Metalle) unter Berücksichtigung von Akzeptanzkriterien
- Entwicklung von Verfahren zur vereinfachten bzw. automatisierten Freimessung von Anlageteilen und Gebäuden unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- Entwicklung von praxisrelevanten Methoden zur digitalen Raumerfassung und - darstellung (mithilfe neuartiger bildgebender Verfahren und Hardware)
Behandlung radioaktiver Abfälle, insbesondere:
- Entwicklung von Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung der Endlagerkriterien (z.B. Abfallvolumen, Garantiewerte)
- Entwicklung von Verfahren zur endlagergerechten Konditionierung problematischer (Alt-)Abfälle (z.B. Graphit, Beryllium, bitumisierten Abfälle, einige flüssige-organische Abfälle)
- Entiwcklung von Verfahren zur Automatisierung von Konditionierungsprozessen
- Charkterisierung langlebiger, schwer messbarer Aktivierungsprodukte
- Konzepte zur Vermeidung von sekundären radioaktiven Abfällen
- Recycling und Aufarbeitung wertvoller Materialien sowie einzelner Abfallkomponenten (z.B. Kupfer, Stahl, Radioisotope)
Abfalldeklaration und Zwischenlagerung, insbesondere:
- Zerstörungsfreie Deklaration bzw. Analyse von (Alt-)Abfällen (z.B. innovative Analyseverfahren)
- Entwicklung von Verfahren zur Automatisierung von Prozessen bei der Abfalldeklaration
- Zwischenlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
- Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente aus Forschungsreaktoren
- ENtwicklung von anwedungsorientierten Verfahren zur Kosten- und Abfallminimierung durch effektive Rückbauplanung (z.B. Tools zur Berechnung realer Aktivitäten und Dosisleistung, CAD-Modelle)
Umwelt- und Strahlenschutz, insbesondere:
- Verfahren zur Standortsanierung, z.B. Phytoremeditation
- Verfahren zur Charakterisierung, Handhabung und Aufbereitung kontaminierter Materialien und Medien
Mensch und Organisation, insbesondere:
- Faktor Mensch
- Sicherheitskultur
- Planungsinstrumente und (digital) Hardware
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergeleicbare Institutionen:
- Können unter Berücksichtigung der beihilfrechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100% gefördert werden.
Nicht wirtschaftliche Vorschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken:
- Wird zusätzlich zu den durch das BMBF finazierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.
Verfahren:
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.