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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Geschrieben von Anne Stapelfeldt | Feb 15, 2021 8:03:35 AM

 

 

Der Klima- und Umweltschutz
gewinnt zunehmend an Bedeutung, auch beim Bauen und Sanieren von Immobilien. Daher zielen zahlreiche Förderprogramme auf die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu gehört auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude. 

Handlungsbedarf besteht vor allem in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude. Laut Klimaschutzbericht 2019 waren diese mehrheitlich für die Produktion von Treibhausgasen verantwortlich: die Energiewirtschaft mit 35,5 %, gefolgt von der Industrie mit gut
23 %, dem Bereich Verkehr mit rund 19 % und dem Bereich Gebäude mit knapp 14 %

 

Zeilgruppe und Gegenstand der Förderung

In erster Linie richtet sich diese Förderung an private Bauherren und private Eigentümer von Immobilien, Unternehmen und Kommunen die einen Neubau nach gewissen KfW-Energieeffizienzstandards errichten oder ein Bestandsgebäude zum Effizienzgebäude umwandeln möchten.

Antragsberechtigte Personen erhalten zinsgünstige Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen, oder direkte Zuschüsse die nicht zurück gezahlt werden müssen.

 

Ziel

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt künftig die KfW-Förderprogramme. An ihre Stelle treten die Förderdarlehen und Zuschuss-Programme.

Die Kombinantionsmöglichkeit von Investitionen in Energiesparungen und in erneuerbare Energien soll Inhaber von Immobilien anregen, vermehrt finanzielle Mittel für diese Maßnahmen aufzuwenden und so den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 % im Vergleich zu 2008 zu senken.

 

Vorraussetzung und Höhe

Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Der Tilgungszuschuss bzw. direkte Zuschuss kann dann abhängig von der Effizienzhausklasse bei Neubauten bis zu 37.500 Euro pro Wohnung, bei der Sanierung von Bestandsimmobilien bis zu 75.000 Euro pro Wohnung betragen.

Der 5%ige Extrazuschuss greift außerdem bei der Realisierung energetischer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandwohngebäuden und für entsprechende Einzelmaßnahmen im Bereich Heizungstechnik, wenn diese Vorhaben Bestandteil eines Sanierungsplans sind.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen stellt die KfW für Bestandswohngebäude mit einem Bauantrag oder einer Bauanzeige älter als 5 Jahre Förderdarlehen bis zu einem Kreditbetrag von 60.000 Euro, ebenfalls gepaart mit einem Tilgungszuschuss, zur Verfügung.

 

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