Förderung von Projekten zur Entwicklung und praktischen Erprobung und Datentreuhandmodellen in den Bereichen Forschung und Wirtschaft
Zuwendungszweck dieser Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert zum Beitrag der Datenstrategie die Durchführung von Vorhaben zur Konzeption, Etablierung und Weiterentwicklung von bestehenden Treuhandmodellen.
Gegenstand der Förderung:
Datentreuhänder können Daten anonymisiert, sicher und geschützt auf einer geeigneten Infrastruktur zur Verfügung stellen, deren Verantwortungsvolle Nutzung überprüfen und gegebenenfalls Transparenz darüber herstellen, sowie eine edäquate Kuratierung und Qualitätssicherung des Datenbestandes gewährleisten.
Das Teilen von Daten im Hinblick auf die Entwicklung datenbasierter Anwendungen und Dienstleistungen oder datengebtriebene Forschung kann einen erheblichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme leisten.
Förderziel:
Es sollen technische und organisatorische beispielgebende Lösungen im Hinblick auf unterschiedliche Funktionen gefördert werden, die ein Datentreuhänder alternativ oder kumulativ übernehmen kann.
Zum Beispiel
- die zentrale Datenspeicherung oder Sicherstellung ihrer Auffindbarkeit bei dezentraler Speicherung
- das Entwickeln und Etablieren eines geeigneten Prozederes für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung (oder Ablehnung) der Datennutzung durch Akteure des Datenökosystems
- die Verwaltung von Zugriffs- und Nutzungsrechten der Daten für Datengebende und Datennutzende
- der wirtschaftliche und technische Betrieb einer treuhänderischen Infrastruktur
- die Verhandlung über Datenzugriffsrechte der Datennutzenden sowie deren potentielle Vergütung für die Datengebenden
- die Aufbereitung von Daten
- die Pseudonymisierung von Daten
- die Verschlüsselung von Daten
- die Durchführung von Datenauswertungen
- die Herstellung von Transparenz und Kontrolle über Datenzugriffe (beispielsweise PIMS; PMT)
- die Sicherstellung der Überprüfbarkeit der Erfüllung des Treuhandauftrags durch unabhängige Dritte (Evaluation, Zertifizierung oder Ähnliches)
- die Herstellung von Datenportabilität und Interoperabilität
- die Konzeption vertrauenswürdiger Verfahren zur Regelung und Verbesserung des Datenzugangs (z.B. Zulassungs- und Akkredetitierungsverfahren)
- die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells zur Finanzierung des Datentreuhandmodells
Zuwendungsempfänger:
Einzel- als auch Verbundprojekte. Antragsberechtigt sind:
- staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Gebietskörperschaften
- sowie nicht gewerbliche Institutionen (z.B. Stiftungen und gemeinnützige Vereine)
Höhe:
Pro Projekt- bis zu 800 000 Euro für eine Laufzeit von maximal 36 Monaten.
Deadline ist der 18. März 2021