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6G die Datentechnologie der Zukunft

Geschrieben von Anne Stapelfeldt | Apr 13, 2021 9:22:03 AM

"6G die Datentechnologie der Zukunft"
so preist es Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) an.

 

Mit 6G würden Daten mehr als 100-mal schneller übertragen als mit 5G, die Technik soll Bandbreiten von mehreren hundert Gigabit pro Sekunde erreichen.

Zum Vergleich: Aktuelle Glasfaseranschlüsse übertragen meist nur 0,1 oder 0,05 Gigabit pro Sekunde. Von dem schnellen Funkinternet erhofft sich Karliczek daher »große Vorteile für die mobile Kommunikation jedes einzelnen Menschen, aber auch für unsere Industrie und Landwirtschaft«.

Es eröffne auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit über Entfernungen, nicht nur im Büroalltag, sondern auch in der Produktion. In der Medizin sei eine Behandlung aus der Ferne dann viel besser möglich.

Kommunikationssysteme sind das zentrale Nervensystem einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Um die digitale Zukunft gestalten zu können, ist es für den Standort Deutschland wichtig, technologisch souverän zu sein.

Die Bundesregierung hat daher eine erste deutsche 6G-Forschungsinitiative gestartet.

 

Gegenstand der Förderung:

Im Rahmen der 6G-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Erforschung von zukünftigen Kommunikationstechnologien, um die Forschung und Entwicklung zu 6G in Deutschland gezielt zu unterstützen und auszubauen.
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen bis zu drei „6G-Forschungs-Hubs“ und eine begleitende „Plattform für zukünftige Kommunikationstechnologien und 6G“ gefördert werden.

 

Die Forschungs-Hubs sollen:

  • thematisch und organisatorisch fokussiert an den wichtigsten Herausforderungen auf dem Gebiet zukünftiger Kommunikationstechnologien und 6G arbeiten
  • langfristige Strategien entwickeln
  • sich zukunftsweisenden Anwendungsszenarien widmen
  • inhaltlich verschiedene Technologieebenen abdecken
  • Test- bzw. Integrationsmöglichkeiten und Kooperationen bei Forschungsarbeiten für Unternehmen anbieten
  • Strategien für die Gründung von Start-ups entwickeln

Die Vergabe von Unteraufträgen, insbesondere an Start-ups und KMU im Rahmen des Projektverlaufs ist ausdrücklich erwünscht.

 

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich und vergleichbare Einrichtungen.

 

Verfahren:

Ist zweistufig angelegt. Deadline ist der 07. Mai 2021